Crash-1 · Kfz-Sachverständiger & Kfz-LackiermeisterAm Trimbuschhof 12 · Herne
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Repariert – und trotzdem weniger wert?

Nach einer Instandsetzung kann ein Fahrzeug technisch wiederhergestellt sein und am Markt trotzdem anders bewertet werden. Crash-1 prüft, ob eine unfallbedingte merkantile Wertminderung im konkreten Schadenfall anzusetzen ist.

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Was mit merkantiler Wertminderung gemeint ist

Kaufinteressenten können für ein Fahrzeug mit dokumentiertem Unfallschaden weniger bezahlen wollen als für ein vergleichbares Fahrzeug ohne diesen Schaden. Dieser mögliche verbleibende Marktwertverlust ist von den Reparaturkosten zu unterscheiden. Es geht um die wirtschaftliche Bewertung des Fahrzeugs unter Berücksichtigung seiner Unfallgeschichte.

Warum keine pauschale Prozentzahl passt

Schadenart, Reparaturumfang, Alter, Kilometerstand und der Fahrzeugmarkt gehören zur individuellen Betrachtung. Auch bekannte Vorschäden können bedeutsam sein. Ein bloßer Prozentsatz der Reparaturkosten bildet diese Unterschiede nicht zuverlässig ab. Deshalb erläutern wir die für den Einzelfall relevanten Merkmale und die daraus abgeleitete Bewertung.

Welche Unterlagen hilfreich sind

Das Schadenbild, eine Reparaturkalkulation und Informationen zum Fahrzeugzustand bilden die Grundlage. Dokumente zu früheren Schäden, Wartungen oder bereits durchgeführten Arbeiten sollten Sie ebenfalls bereithalten. Im Unfallgutachten wird die Frage einer möglichen Wertminderung getrennt von anderen Positionen behandelt. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch rechtlich durchsetzbar ist, hängt vom Schadenfall ab.

Häufige Fragen

Für Sie
kurz erklärt.

Gibt es nach jedem Unfall eine Wertminderung?

Nein. Ob ein verbleibender Marktwertverlust anzusetzen ist, wird individuell geprüft.

Ist Wertminderung dasselbe wie normaler Wertverlust?

Nein. Die hier besprochene Wertminderung betrifft die Unfallgeschichte. Gewöhnliche Alterung und Nutzung sind davon zu unterscheiden.

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