Besichtigung bei eingeschränkter Fahrfähigkeit
Teilen Sie uns zu Beginn mit, wo das Fahrzeug steht und ob ein Werkstattkontakt vorhanden ist. Wir besprechen Besichtigungsort, Zugang und Verfügbarkeit vorab. Bewegen Sie ein unsicheres Fahrzeug nicht allein für einen Termin. Bei beschädigten Rädern, auslaufenden Flüssigkeiten oder Warnmeldungen muss zuerst geklärt werden, wie es sicher abgestellt oder transportiert werden kann.
Zustand vor der Reparatur sichern
Fotos vor Demontage und Reparatur erleichtern die Zuordnung der Beschädigungen. Bewahren Sie den Unfallbericht, vorhandene Abschleppunterlagen und Mitteilungen der Werkstatt auf. Wenn Teile bereits ausgebaut wurden, sollte deren Zustand dokumentiert und ihre Zuordnung zum Fahrzeug nachvollziehbar sein. Informieren Sie uns über den Stand der Arbeiten, damit wir die Untersuchung daran anpassen können.
Reparaturaufwand und Fahrzeugwerte
Im Gutachten können neben der Reparaturkalkulation auch Fahrzeugwerte für die weitere Beurteilung wichtig werden. Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturaufwand beantworten unterschiedliche Fragen. Wir erklären diese technischen Grundlagen und nennen offene Punkte, falls weitere Befunde fehlen. Welche Abrechnung in Ihrem Fall erfolgt, ist davon getrennt zu klären. Eine bestimmte Auszahlung wird durch die Begutachtung nicht zugesagt.
Ihr Kontakt aus Datteln
Unser Büro befindet sich am Trimbuschhof 12 in 44628 Herne. Für Kunden aus Datteln klären wir Besichtigungsort und Verfügbarkeit vorab. Nennen Sie uns den Fahrzeugstandort, den Schadenbereich und eine vorhandene Werkstattansprechperson. Die erste Beratung ist kostenlos; Auftrag, Umfang und Honorar werden vor der Beauftragung besprochen.