Eigentum und Vertragspartner klären
Teilen Sie uns mit, wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist. Halter, Fahrer und Eigentümer können unterschiedliche Personen oder Unternehmen sein. Halten Sie die entsprechenden Vertragsangaben und vorhandene Vorgaben zur Schadenmeldung bereit. Welche Zustimmung vor einer Reparatur erforderlich ist, hängt von den Vereinbarungen ab und sollte direkt mit dem zuständigen Vertragspartner geklärt werden.
Technische Dokumentation für den weiteren Ablauf
Das Gutachten beschreibt den Schaden, den kalkulierten Reparaturweg und relevante Bewertungsgrundlagen. Wir erfassen die konkrete Fahrzeugausführung und dokumentieren vorhandene Beschädigungen. Dieser technische Befund kann den beteiligten Stellen als Grundlage dienen. Die Begutachtung ersetzt jedoch keine Reparaturfreigabe des Leasinggebers und entscheidet nicht darüber, wer eine Auszahlung erhält. Informieren Sie uns über bereits erteilte Aufträge.
Unfallschaden und Rückgabeprüfung trennen
Eine Begutachtung nach einem Unfall beantwortet andere Fragen als die spätere Fahrzeugrückgabe. Gebrauchsspuren, reparierte Vorschäden und aktuelle Unfallfolgen sollten nachvollziehbar voneinander unterschieden werden. Bewahren Sie Reparaturunterlagen und Fotodokumentationen auf. Vor der Beauftragung stimmen wir ab, welche konkrete Fragestellung untersucht werden soll, damit Sie eine passende Ausarbeitung statt eines unklar abgegrenzten Auftrags erhalten.
Ihr Kontakt aus Lünen
Unser Büro befindet sich am Trimbuschhof 12 in 44628 Herne. Für Kunden aus Lünen klären wir Besichtigungsort und Verfügbarkeit vorab. Nennen Sie uns den Fahrzeugstandort, den Schadenbereich und eine vorhandene Werkstattansprechperson. Die erste Beratung ist kostenlos; Auftrag, Umfang und Honorar werden vor der Beauftragung besprochen.