Wertminderung ist keine feste Pauschale
Ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann beim späteren Verkauf anders bewertet werden als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfallhistorie. Ob ein verbleibender Marktwertverlust anzusetzen ist, hängt vom Einzelfall ab. Fahrzeugzustand, Alter, Laufleistung und Schadenumfang gehören zur Prüfung. Ein pauschaler Prozentsatz für jeden Unfall würde diese Unterschiede nicht ausreichend berücksichtigen.
Vorschäden und Reparaturhistorie einbeziehen
Vorhandene Schäden und frühere Reparaturen sind für die Bewertung wichtig. Bringen Sie deshalb ältere Gutachten und Rechnungen mit, soweit sie verfügbar sind. Wir unterscheiden den aktuellen Unfallschaden von der bekannten Fahrzeughistorie. Nicht jede Lackierung ist automatisch ein schwerer Unfallschaden; umgekehrt lässt sich ein umfangreicher Vorschaden nicht allein anhand einer inzwischen glatten Oberfläche beurteilen.
Bewertungsgrundlagen im Gutachten verstehen
Die Reparaturkosten beschreiben den kalkulierten Aufwand. Eine mögliche Wertminderung betrifft dagegen den verbleibenden Einfluss auf den Marktwert. Diese Positionen dürfen nicht verwechselt werden. Wir erklären, welche Umstände bei Ihrem Fahrzeug betrachtet wurden und welche Informationen die Einschätzung beeinflussen. Für Fragen zur rechtlichen Durchsetzung und zum konkreten Anspruch ist eine gesonderte rechtliche Beratung zuständig.
Ihr Kontakt aus Oer-Erkenschwick
Unser Büro befindet sich am Trimbuschhof 12 in 44628 Herne. Für Kunden aus Oer-Erkenschwick klären wir Besichtigungsort und Verfügbarkeit vorab. Nennen Sie uns den Fahrzeugstandort, den Schadenbereich und eine vorhandene Werkstattansprechperson. Die erste Beratung ist kostenlos; Auftrag, Umfang und Honorar werden vor der Beauftragung besprochen.